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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige die Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a. G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor der Fälligkeit des ersten Beitrages unter Angabe weiterer Fälligkeitstermine angekündigt. Die Mandatsunterschriftleiste ich als Antragsteller mit der Antragsunterschrift bzw. als abweichender Kontoinhaber mit einer separaten Unterschrift im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellscha a. G. (Platz der Mecklenburgischen 1, 30625 Hannover) lautet: DE26ME000000178466. Die Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt.